+++ Derzeit große Nachfrage! Bitte vereinbaren Sie einen Termin für An- oder Verkäufe. Tel. 06235 - 458 74 68 +++

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 16.09.2011

Von: Klapp Edelmetallhandel GmbH, Kleine Kapellenstr. 9, 67105 Schifferstadt. Nachfolgend Verkäufer genannt.

1.) Vertragsschluss

Ein Kaufvertrag kommt erst durch Ihre Bestellung und unsere schriftliche Auftragsbestätigung per e-mail, Fax oder Brief zustande.

2.) Hinweis zu Widerrufsrecht

Nach § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB steht dem Verbraucher dann kein Widerrufsrecht zu, wenn ein Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
Wir bieten ausschließlich Waren an, die unter diese Regelung fallen.

3.) Versandkosten und Versicherung

Die Versandkosten betragen bei einem Bestellwert unter 350,- EUR 4,95 EUR. Ab 350,- Warenwert erfolgt die Lieferung versandkostenfrei! Der Käufer trägt kein Transportrisiko!

4.) Lieferzeit

Als "ab Lager lieferbar" gekennzeichnete Ware wird i.d.R. spätestens am 3. Werktag nach Geldeingang abgeschickt. Sind Lieferzeiten angegeben, sind diese unverbindliche ca.-Angaben.

5.) Zahlung

Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung im Vorraus oder per Barzahlung bei Abholung. Die Überweisung sollte innerhalb von 4 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung bei uns eingehen.

6.) Verbindlichkeit der Bestellung

Eine Bestellung ist verbindlich! Geht der Kaufpreis nicht innerhalb von 4 Werktagen ein, erhalten Sie eine kurze Erinnerung. Sollte auch danach keine Zahlung erfolgen, stellen wir Ihnen die Differenz zwischen dem aktuellen Ankaufspreis und dem ursprünglichen Verkaufspreis (ohne MwSt.) in Rechnung, es sei denn, dass Sie einen geringeren Schaden nachweisen.

7.) Lieferung, Warenverfügbarkeit

Falls Edelmetallhandel.Klapp ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von Edelmetallhandel.Klapp seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist Edelmetallhandel.Klapp dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn Edelmetallhandel.Klapp mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird Edelmetallhandel.Klapp den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
Falls Edelmetallhandel.Klapp an der Erfüllung einer Lieferverpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die Edelmetallhandel.Klapp oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und Edelmetallhandel.Klapp diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Krieg, Währungsreformen Naturkatastrophen, und höhere Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auch hierüber wird Edelmetallhandel.Klapp den Kunden unverzüglich informieren. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

8.) Sonstiges

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen!